Rechtsprechung
AG Kehl, 27.08.2020 - 2 Cs 207 Js 10531/17 (2) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
Entsprechungsklausel
Art 2 Abs 1 Buchst h EGV 1223/2009, Art 10 Abs 1 UAbs 1 EGV 1223/2009, Art 100 Abs 1 GG, Art 103 Abs 2 GG, § 8 Abs 4 Nr 5 KosmetikV
Kosmetikrecht: Strafbarkeit des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln ohne Sicherheitsbewertung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Strafbarkeit des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln ohne Sicherheitsbewertung
Verfahrensgang
- AG Kehl, 27.08.2020 - 2 Cs 207 Js 10531/17 (2)
- LG Offenburg, 23.12.2020 - 3 Qs 90/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17
Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch …
Auszug aus AG Kehl, 27.08.2020 - 2 Cs 207 Js 10531/17
Der durch § 59 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a LFGB in Verbindung mit § 8 Abs. 4 Nr. 5 KosmetikV unter Strafe gestellte Verstoß gegen das in Art. 10 Abs. 1 UAbs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (Europäische Kosmetikverordnung) normierte Verbot, ein kosmetisches Mittel ohne vorherige Sicherheitsbewertung auf dem Gemeinschaftsmarkt in den Verkehr zu bringen, erfüllt nicht die grundgesetzlichen Anforderungen (Art. 103 Abs. 2 GG) an eine Blankettstrafnorm mit Rückverweisungs- und Entsprechungsklausel (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2020 - 2 BvL 5/17, NVwZ-RR 2020, 569).Mit Beschluss vom 11.03.2020 (2 BvL 5/17, NVwZ-RR 2020, 569) hat das Bundesverfassungsgericht für den in gleicher Weise als Blankettstrafnorm mit Rückverweisungs- und Entsprechungsklausel konzipierten § 58 Abs. 3 Nr. 2 LFGB entschieden, dass sie den verfassungsrechtlichen Maßgaben des Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG entspricht und deshalb mit dem Grundgesetz vereinbar ist, soweit sie auf die Verordnungsermächtigung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFGB verweist; § 62 Abs. 1 Nr. 1 LFGB ist ebenfalls mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit die Vorschrift dazu ermächtigt, die Tatbestände zu bezeichnen, die als Straftat nach § 58 Abs. 3 Nr. 2 LFGB in Verbindung mit § 58 Abs. 1 Nr. 18 LFGB und § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFGB zu ahnden sind.
- VG Schleswig, 25.01.2021 - 1 B 171/20
Eilrechtsschutz gegen ein Verkehrsverbot eines Kosmetikartikels wegen des …
Die Frage, ob ein Verbot, ein kosmetisches Mittel ohne vorherige Sicherheitsbewertung auf dem Gemeinschaftsmarkt in den Verkehr zu bringen, die grundgesetzlichen Anforderungen der Strafbarkeit (Art. 104 Abs. 2 GG) an eine Blankettstrafnorm mit Rückverweisungs- und Entsprechungsklausel (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2020 - 2 BvL 5/17, NVwZ-RR 2020, 569) erfüllen (ablehnend AG Kehl, Beschluss vom 27. August 2020 - 2 Cs 207 Js 10531/17 (2) -, juris), hat auf die Wirksamkeit des Verbotstatbestandes selbst keinen Einfluss.