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   AG Kehl, 27.08.2020 - 2 Cs 207 Js 10531/17 (2)   

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https://dejure.org/2020,25164
AG Kehl, 27.08.2020 - 2 Cs 207 Js 10531/17 (2) (https://dejure.org/2020,25164)
AG Kehl, Entscheidung vom 27.08.2020 - 2 Cs 207 Js 10531/17 (2) (https://dejure.org/2020,25164)
AG Kehl, Entscheidung vom 27. August 2020 - 2 Cs 207 Js 10531/17 (2) (https://dejure.org/2020,25164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Entsprechungsklausel

    Art 2 Abs 1 Buchst h EGV 1223/2009, Art 10 Abs 1 UAbs 1 EGV 1223/2009, Art 100 Abs 1 GG, Art 103 Abs 2 GG, § 8 Abs 4 Nr 5 KosmetikV
    Kosmetikrecht: Strafbarkeit des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln ohne Sicherheitsbewertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Strafbarkeit des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln ohne Sicherheitsbewertung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

    Auszug aus AG Kehl, 27.08.2020 - 2 Cs 207 Js 10531/17
    Der durch § 59 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a LFGB in Verbindung mit § 8 Abs. 4 Nr. 5 KosmetikV unter Strafe gestellte Verstoß gegen das in Art. 10 Abs. 1 UAbs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (Europäische Kosmetikverordnung) normierte Verbot, ein kosmetisches Mittel ohne vorherige Sicherheitsbewertung auf dem Gemeinschaftsmarkt in den Verkehr zu bringen, erfüllt nicht die grundgesetzlichen Anforderungen (Art. 103 Abs. 2 GG) an eine Blankettstrafnorm mit Rückverweisungs- und Entsprechungsklausel (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2020 - 2 BvL 5/17, NVwZ-RR 2020, 569).

    Mit Beschluss vom 11.03.2020 (2 BvL 5/17, NVwZ-RR 2020, 569) hat das Bundesverfassungsgericht für den in gleicher Weise als Blankettstrafnorm mit Rückverweisungs- und Entsprechungsklausel konzipierten § 58 Abs. 3 Nr. 2 LFGB entschieden, dass sie den verfassungsrechtlichen Maßgaben des Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG entspricht und deshalb mit dem Grundgesetz vereinbar ist, soweit sie auf die Verordnungsermächtigung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFGB verweist; § 62 Abs. 1 Nr. 1 LFGB ist ebenfalls mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit die Vorschrift dazu ermächtigt, die Tatbestände zu bezeichnen, die als Straftat nach § 58 Abs. 3 Nr. 2 LFGB in Verbindung mit § 58 Abs. 1 Nr. 18 LFGB und § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFGB zu ahnden sind.

  • VG Schleswig, 25.01.2021 - 1 B 171/20

    Eilrechtsschutz gegen ein Verkehrsverbot eines Kosmetikartikels wegen des

    Die Frage, ob ein Verbot, ein kosmetisches Mittel ohne vorherige Sicherheitsbewertung auf dem Gemeinschaftsmarkt in den Verkehr zu bringen, die grundgesetzlichen Anforderungen der Strafbarkeit (Art. 104 Abs. 2 GG) an eine Blankettstrafnorm mit Rückverweisungs- und Entsprechungsklausel (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2020 - 2 BvL 5/17, NVwZ-RR 2020, 569) erfüllen (ablehnend AG Kehl, Beschluss vom 27. August 2020 - 2 Cs 207 Js 10531/17 (2) -, juris), hat auf die Wirksamkeit des Verbotstatbestandes selbst keinen Einfluss.
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